Jede Organisation oder Person (im Folgenden Beschwerdeführende genannt) steht ein Beschwerderecht gegenüber dem BVUZ zu, wenn eine Zertifizierungsstelle die Mitglied im BVUZ ist, gegen die Qualitätskriterien des BVUZ verstößt.
Beschwerdeverfahren
Beschwerdeformular
¹Wichtiger Hinweis: Dieses Beschwerdeverfahren ist ausschließlich für Verstöße von Mitgliedszertifizierungsstellen gegen die Qualitätskriterien des BVUZ geeignet. Strafbewerte Verstöße oder bußgeldbewerte Verstöße (wenn die entsprechende Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungsberechtigten dient) können bei internen oder auch externen Meldestellen gemeldet werden. Hat die jeweilige Zertifizierungsstelle keine interne Meldestelle, so bieten u.a. das Bundesamt für Justiz, das Bundeskartellamt, die BaFin und auch einzelne Bundesländer entsprechende Meldestellen an. Bitte informieren Sie sich dazu im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
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